HM-Consult IT-Management GmbH

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Jede Ihrer Anforderungen ist für uns eine neue Aufgabe, der wir uns mit unseren Experten in allen Bereichen stellen, um Ihnen Vorschläge für die optimale Umsetzung zu erarbeiten – zeitgemäß, hocheffizient und wirtschaftlich.

Consulting

Wir als IT-Dienstleistungsunternehmen haben uns auf Datenschutz und die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) spezialisiert. 

(Bislang keine Ahnung, was „HinSchG“ ist? ? Dann geht es hier zum 3 min. Video…)

Unsere zertifizierten Mitarbeiter prüfen und erstellen Datenschutzkonzepte für Ihr Unternehmen.

Zudem können wir Ihnen ein Hinweisgeber-Portal stellen oder die gesamte Organisation einer internen Meldestelle anbieten.

Unser Team begleitet ebenso Ihr Unternehmen in das „Digitale Zeitalter“ und berät Schulen bei der Medienentwicklung zur „Digitalen Schule“.

Datenschutz-Module

Ihre Firma soll datenschutzkonform aufgestellt sein? Wir beraten und unterstützen Sie dabei, ein angemessenes Datenschutzniveau zu erreichen und zu erhalten. Unser Anspruch ist die kompetente Beratung und praxisorientierte Lösung für Ihr Unternehmen. Lernen Sie uns kennen, damit wir Sie langfristig als externer und erfahrener Datenschutzbeauftragter begleiten können.

Datenschutz-Check

Zur Einschätzung des Ist-Zustandes verschaffen wir uns bei Ihnen einen Überblick mittels Begehung und Fragebögen. Wir analysieren die bestehenden Abläufe, gleichen den Ist-Zustand mit den gesetzlichen Anforderungen ab, erstellen eine Kurzdokumentation als Handlungsleitfaden und präsentieren Ihnen die Ergebnisse unserer Analyse.

Auf Grundlage dieser Ergebnisse beraten wir mit Ihnen zusammen die Umsetzung notwendiger Datenschutzvorgaben und organisatorischen Möglichkeiten.

In Abstimmung mit den Verantwortlichen legen wir Prioritäten dafür fest.

  • Datenschutzhandbuch
  • Mitarbeiteranweisungen
  • Berechtigungskonzept
  • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
  • Verträge zur Auftragsverarbeitung

Verantwortung

Die Verantwortung für die Einhaltung des Datenschutzes trägt in der Regel die Geschäftsführung als der „Verantwortliche“. Sie bleibt auch dann in der Verantwortung, wenn er Dienstleister im Zuge einer Auftragsverarbeitung einsetzt. Auch an einen Datenschutzbeauftragten kann die Verantwortung nicht abgegeben werden. Dieser berät die Unternehmensleitung.

  • Datenschutzmanagement
  • Datenschutzinformationen
  • Verpflichtung auf die Vertraulichkeit
  • Meldepflichten

Mitarbeiterschulungen

Datenschutz kann nur funktionieren, wenn sich Ihre Mitarbeiter auskennen. Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter in regelmäßigen Schulungen und vermeiden so mögliche Datenschutzverstöße. Unkenntnis oder Unwissenheit kann zu Datenpannen führen und Ihrem Unternehmen ernsthaften Schaden zufügen.

  • Sensibilisierung
  • Awareness
  • Datenpanne

Externer Datenschutzbeauftragter

Viele Unternehmen (>20 Mitarbeiter) sind gesetzlich verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Das kann ein Mitarbeiter Ihres Hauses sein. In vielen Fällen fehlt dazu aber die Kompetenz und die Zeit, sich ausreichend mit dem Thema Datenschutz zu befassen. Reduzieren Sie Ihr Haftungsrisiko. Gern beraten und unterstützen wir Sie als externer Datenschutzbeauftragter.

  • Hohe Fachkunde
  • Branchenübergreifende Praxiserfahrung
  • Unvoreingenommene Herangehensweise
  • Kalkulierbare Kosten

Datensicherheit

Datensicherheit befasst sich mit dem generellen Schutz von Daten. Es geht also darum, Daten abzusichern gegen Bedrohungen, Manipulation, unberechtigten Zugriff oder unberechtigte Kenntnisnahme. Ziel ist es, Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Daten zu sichern.

  • Datensicherheitskonzept
  • Technisch-organisatorische Maßnahmen
  • Verschlüsselung
  • Richtlinien

Seit dem 2.7.2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft

Es ist die deutsche Umsetzung der sog. EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937).
Ziel des HinSchG ist der Schutz von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden. Das HinSchG verbietet jegliche Repressalien gegenüber hinweisgebenden Personen (sog. Whistleblowern) und verpflichtet Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten. 

Firmen mit 50 bis 249 Mitarbeitern müssen die Anforderungen bis zum 17.12.2023 umgesetzt haben.
Haben Sie mindestens 250 Mitarbeiter, müssen Sie es bis zum 2.7.2023 umsetzen, es gilt allerdings eine bußgeldfreie Übergangszeit bis zum 1.12.2023.

Unsere zertifizierten Datenschutzbeauftragten bei HM-Consult können Ihnen bei der Umsetzung der Anforderungen helfen, Ihnen ein Meldeportal zur Verfügung stellen oder die ganze Organisation einer internen Meldestelle anbieten. Gern beraten wir Sie und helfen Ihnen, ein gesetzlich notwendiges Hinweisgebersystem datenschutzkonform und anwenderfreundlich in Ihre Firma zu integrieren.

Bislang keine Ahnung, was „HinSchG“ ist? ?
Dann geht es hier zum 3 min. Video…

  • Besteht schon etwas Ähnliches in Ihrer Firma?
  • Welche Kanäle sind die besten für Sie?
  • Wer soll Meldungen erstellen können?
  • Wie ist Vertraulichkeit gegeben?
  • Welche Abläufe sind gefordert?
  • Wie ist es mit der Erreichbarkeit?
  • Vor- und Nachteile firmeninterner Regelungen

Digitale Schule

Beratung zum Thema "Medienentwicklungsplanung"
als Gesamtprojekt oder als laufende Beratung
für Schulen und Schulträger.

  • Bestandsaufnahme / Dokumentation
  • Analyse
  • Ausstattungskonzepte
  • Support-/ Organisationskonzepte
  • Digitales Jahresbudget

Digitale Transformation

Beratung und Begleitung von Unternehmen in das digitale Zeitalter. Wir analysieren Ihre Prozesse und konzeptionieren Ihnen eine effektive Digitalisierungslösung, mit der Sie Ihre Effizienz und Zufriedenheit steigern können.

  • Prozessanalyse
  • Prozessoptimierung
  • Digitale Zukunft
  • Schulung

Beratung und Begleitung von IT-Projekten sowie Erstellung von Konzepten u.a. beim Hinweisgeber- & Datenschutz sowie NIS-2.