Seit dem 2.7.2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft
Es ist die deutsche Umsetzung der sog. EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937).
Ziel des HinSchG ist der Schutz von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden. Das HinSchG verbietet jegliche Repressalien gegenüber hinweisgebenden Personen (sog. Whistleblowern) und verpflichtet Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten.
Firmen mit 50 bis 249 Mitarbeitern müssen die Anforderungen bis zum 17.12.2023 umgesetzt haben.
Haben Sie mindestens 250 Mitarbeiter, müssen Sie es bis zum 2.7.2023 umsetzen, es gilt allerdings eine bußgeldfreie Übergangszeit bis zum 1.12.2023.
Unsere zertifizierten Datenschutzbeauftragten bei HM-Consult können Ihnen bei der Umsetzung der Anforderungen helfen, Ihnen ein Meldeportal zur Verfügung stellen oder die ganze Organisation einer internen Meldestelle anbieten. Gern beraten wir Sie und helfen Ihnen, ein gesetzlich notwendiges Hinweisgebersystem datenschutzkonform und anwenderfreundlich in Ihre Firma zu integrieren.
Bislang keine Ahnung, was „HinSchG“ ist? ?
Dann geht es hier zum 3 min. Video…
-
Besteht schon etwas Ähnliches in Ihrer Firma?
-
Welche Kanäle sind die besten für Sie?
-
Wer soll Meldungen erstellen können?
-
Wie ist Vertraulichkeit gegeben?
-
Welche Abläufe sind gefordert?
-
Wie ist es mit der Erreichbarkeit?
-
Vor- und Nachteile firmeninterner Regelungen