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Hinweisgeberschutz & Meldeportal

Gesetzliche Pflicht ab 50 Mitarbeitenden. Mit uns einfach umgesetzt

Seit dem Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) sind Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten verpflichtet, eine sichere interne Meldestelle einzurichten. Wir unterstützen Sie dabei, diese Vorgabe schnell, digital und rechtssicher zu erfüllen.

 

Warum jetzt Handlungsbedarf besteht

Warten Sie nicht auf Sanktionen. Die Implementierung eines Meldeportals ist kein "Nice-to-have", sondern eine regulatorische Notwendigkeit:

  • Gesetzliche Verpflichtung: Verbindlich für alle Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden.
  • Risikominimierung: Vermeidung von empfindlichen Bußgeldern und irreparablen Reputationsschäden.
  • Prävention: Hinweise sicher und vertraulich entgegennehmen, bevor sie an externe Behörden oder die Öffentlichkeit gelangen.

 

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Warum E-Mail und Briefkasten nicht ausreichen

Viele Unternehmen versuchen es mit Provisorien doch Vorsicht: Lösungen wie E-Mail-Adressen, Telefonleitungen oder physische Briefkästen sind unzulässig, da sie:

  • keine ausreichende Vertraulichkeit garantieren.
  • die Identität des Hinweisgebers nicht ausreichend schützen.
  • im Falle einer Prüfung nicht revisionssicher nachweisbar sind.

Unser digitales Meldeportal schaltet diese Risiken konsequent aus.

Der Mehrwert unserer Lösung:

  • Anonym & Sicher: Voll verschlüsselte Meldewege – zu 100% DSGVO-konform
  • Revisionssicher: Lückenlose Dokumentation für Prüfungen und Behörden
  • Klarer Prozess: Strukturierte Bearbeitung mit automatisiertem Fristenmanagement
  • Vertrauenskultur: Interne Meldewege stärken das Vertrauen und verhindern Eskalationen nach außen.
  • Effizienz: Minimaler Verwaltungsaufwand – kein Papier, keine Excel-Listen.

 

Unser Rundum-sorglos-Paket: Wir liefern Technik + Expertise

Wir stellen nicht nur die Software bereit, wir übernehmen die komplette Abwicklung. Als Ihre externe Meldestelle kümmern wir uns rechtssicher um jeden eingehenden Hinweis.

Unser Full-Service für Sie:

  • Sofort-Check: Wir prüfen jeden Eingang innerhalb der gesetzlichen Frist auf Relevanz.
  • Aktive Fallbearbeitung: Wir übernehmen die Kommunikation mit dem Hinweisgeber, absolut vertraulich und unvoreingenommen.
  • Keine Interessenkonflikte: Durch unsere externe Rolle vermeiden Sie interne Befangenheiten in der HR- oder Rechtsabteilung.
  • Fristen-Management: Wir überwachen die Frist für Rückmeldungen, damit Sie rechtlich immer auf der sicheren Seite sind.
  • Handlungsempfehlungen: Sie erhalten von uns klare Berichte und konkrete To-dos für notwendige Folgemaßnahmen.

 

Ihr Vorteil: Volle Entlastung

Statt eigene Ressourcen für komplexe Fallprüfungen zu binden, verlassen Sie sich auf unsere fachkundige Expertise. Wir garantieren eine objektive Herangehensweise und eine revisionssichere Dokumentation jedes Schrittes.

Ihre Ansprechpartnerin

Lea Sawatzki

Tel:+49 (431) 97449-5729

E-Mail: Lea.Sawatzki@dierck.de